Kommunen in neuem Licht
Moderator: T.Hoffmann
Hallo,
Habe gerade folgenden Link gefunden, denke das passt in das News Forum:
http://www.optischetechnologien.de
Es geht darum, dass die Bundesregierung einen "Wettbewerb" gestartet hat, in dem Städte und Gemeinden dazu aufgerufen werden Gebäude mit LEDs zu beleuchten. Dafür müssen die Kommunen Skizzen bis zum Jahresende einreichen und die 10 besten Vorschläge werden dann mit (bis zu) jeweils 2 Millionen Euro gefördert.
Was haltet ihr davon?
Grüße,
Morbus
Habe gerade folgenden Link gefunden, denke das passt in das News Forum:
http://www.optischetechnologien.de
Es geht darum, dass die Bundesregierung einen "Wettbewerb" gestartet hat, in dem Städte und Gemeinden dazu aufgerufen werden Gebäude mit LEDs zu beleuchten. Dafür müssen die Kommunen Skizzen bis zum Jahresende einreichen und die 10 besten Vorschläge werden dann mit (bis zu) jeweils 2 Millionen Euro gefördert.
Was haltet ihr davon?
Grüße,
Morbus
Das finde ich auch gut. Bislang haben sich die Kommunen immer gewehrt gegen solche neuen Technologien, weil es einfach viel zu teuer war, dass auf alleinige Kasse machen zu lassen, aber wenn´s jett dafür auch noch satte Fördermittel gibt, dann kann es ja richtig losgehen.
- unoptanium
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Hallo.
Also wenn das mit der Kühlung sichergestellt ist, haben LEDs ja jetzt schon
die Nase vorn gegenüber vielen anderen Leuchtmitteln.
Wenn das mit den 150 Lumen pro Watt bald auch für Power LEDs bei 700mA
klappt, werden die Natriumdampflampen wohl auch bald abgelöst werden.
Bisher ist ja auch ein Problem, dass nicht nur die LEDs, sondern auch die
entsprechende Elektronik wie Schaltregler / KSQ zu warm werden.
In eine Lampe, die 50.000h laufen soll, gehört sicher auch kein normaler Elko.
Ich bin schon mal gespannt, was dabei herauskommt.
Solche Lampen könnte man bei entsprechender Langlebigkeit
ja auch hermetisch dicht vergießen / verkleben, was für
Wasser / Staub / Explosionsschutz in gefährdeten Bereichen enorme
Vorteile hätte.
Gruß, unoptanium
Also wenn das mit der Kühlung sichergestellt ist, haben LEDs ja jetzt schon
die Nase vorn gegenüber vielen anderen Leuchtmitteln.
Wenn das mit den 150 Lumen pro Watt bald auch für Power LEDs bei 700mA
klappt, werden die Natriumdampflampen wohl auch bald abgelöst werden.
Bisher ist ja auch ein Problem, dass nicht nur die LEDs, sondern auch die
entsprechende Elektronik wie Schaltregler / KSQ zu warm werden.
In eine Lampe, die 50.000h laufen soll, gehört sicher auch kein normaler Elko.
Ich bin schon mal gespannt, was dabei herauskommt.
Solche Lampen könnte man bei entsprechender Langlebigkeit
ja auch hermetisch dicht vergießen / verkleben, was für
Wasser / Staub / Explosionsschutz in gefährdeten Bereichen enorme
Vorteile hätte.
Gruß, unoptanium
Ja, bei gewissen Standard-LEDs (Nichia SuperFlux z.B., http://www.leds.de/c1/Standard_LEDs/SuperFlux_LEDs.html) werden solche Werte ja bereits erreicht, bleibt hier nur zu hoffen, dass die großen Highpower-Hersteller hier nun auch mal richtig Gas gebenunoptanium hat geschrieben:Wenn das mit den 150 Lumen pro Watt bald auch für Power LEDs bei 700mA
klappt, werden die Natriumdampflampen wohl auch bald abgelöst werden.
- Achim H
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Adäquate Power-Leds gibt es doch schon. Zwar ist deren Effizienz noch deutlich unter 160lm/W, aber immerhin schon besser als eine Cree R2.
Beispiele:
Sharp Zenigata --> 540 Lumen @ 6,7 Watt = 80,59 Lm/W
Sharp Zenigata --> 280 Lumen @ 3,6 Watt = 77,77 Lm/W
Ich denke mal, dass sich die Kommunen erst einmal um die Investionen sorgen. Auf der anderen Seite: wer mal eben 100.000 Euro für ein Höhenfeuerwerk (15 bis 30 Minuten Spaß) ausgeben kann, wird auch ein paar Euro für Beleuchtungszwecke abknapsen können. Es verlangt ja keiner, dass alles an einem Tag umgebaut werden muss. Wenn das nach und nach geschieht (jedes Jahr etwas), wird man früher oder später auch zum Ziel kommen.
mfg Achim
Beispiele:
Sharp Zenigata --> 540 Lumen @ 6,7 Watt = 80,59 Lm/W
Sharp Zenigata --> 280 Lumen @ 3,6 Watt = 77,77 Lm/W
Ich denke mal, dass sich die Kommunen erst einmal um die Investionen sorgen. Auf der anderen Seite: wer mal eben 100.000 Euro für ein Höhenfeuerwerk (15 bis 30 Minuten Spaß) ausgeben kann, wird auch ein paar Euro für Beleuchtungszwecke abknapsen können. Es verlangt ja keiner, dass alles an einem Tag umgebaut werden muss. Wenn das nach und nach geschieht (jedes Jahr etwas), wird man früher oder später auch zum Ziel kommen.
mfg Achim
Zuletzt geändert von Achim H am Mi, 10.06.09, 07:10, insgesamt 1-mal geändert.
Wobei es sich einfach bei Kommunen, Gemeinden usw... ja meistens noch viel schneller amortisieren würde, als es bei einem privaten Haushalt der Fall ist. Hier wird ja i.d.R. nicht nur von sagen wir mal 10 oder 20 Leuchtmittel ausgegangen, sondern von meist mehreren hundert bis mehrere tausend Stück...
Denkt mal alleine an die alljährliche Weihnachtsbeleuchtung mit Glühobst... Das rechnet sich schon nach ein paar Wochen, rein vom Stromersparnis her... Aber: man muss halt erst mal den Willen aufbringen und entsprechend bereit sein, 100.000,- Euro oder mehr zu investieren.
Denkt mal alleine an die alljährliche Weihnachtsbeleuchtung mit Glühobst... Das rechnet sich schon nach ein paar Wochen, rein vom Stromersparnis her... Aber: man muss halt erst mal den Willen aufbringen und entsprechend bereit sein, 100.000,- Euro oder mehr zu investieren.
- Sailor
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Der Einsatz von LED´s gerade in der Außenbeleuchtung hat viele Vorteile, die erst auf den zweiten Blick erkennbar sind.
Wenn man sich in der Nacht einer Stadt nähert und den Lichtdom darüber sieht, fragt man sich doch unwillkürlich, ob die Bürger für die Straßenbeleuchtung zahlen oder ihre Stadt als Leuchtfeuer für Besucher aus dem All dienen soll.
Es ist nicht nur die Effizienz des Leuchtmittels, die LED´s zunehmenmd atraktiv macht, es ist auch der Abstrahlwinkel, der das Licht auch direkt auf die Straße bringt und damit für weniger Lichtverschmutzung sorgt. Wobei ich nicht ausschließen möchte, dass irgend ein Lampendisigner doch auf die Idee kommet, die LED´s ringförmig anzuordnen und unsere Stadtväter das auch noch gut finden.
Vollständig eingegossene Systeme mit garantierter, definierter Leuchtstärke über mehr als 25.000 Stunden gibt es bereits in der Seefahrt.
Wenn man sich in der Nacht einer Stadt nähert und den Lichtdom darüber sieht, fragt man sich doch unwillkürlich, ob die Bürger für die Straßenbeleuchtung zahlen oder ihre Stadt als Leuchtfeuer für Besucher aus dem All dienen soll.
Es ist nicht nur die Effizienz des Leuchtmittels, die LED´s zunehmenmd atraktiv macht, es ist auch der Abstrahlwinkel, der das Licht auch direkt auf die Straße bringt und damit für weniger Lichtverschmutzung sorgt. Wobei ich nicht ausschließen möchte, dass irgend ein Lampendisigner doch auf die Idee kommet, die LED´s ringförmig anzuordnen und unsere Stadtväter das auch noch gut finden.
Vollständig eingegossene Systeme mit garantierter, definierter Leuchtstärke über mehr als 25.000 Stunden gibt es bereits in der Seefahrt.
- Achim H
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Wenn man berücksichtigt, dass Straßenlaterne keinesfalls durchgehend eingeschaltet sind (in den Wintermonaten können das allerdings schon mal 14 Stunden am Stück sein), ist die Lebenserwartung solcher Beleuchtungen bei über 5 Jahren. In der gleichen Zeit werden konventionelle Glühbirnen sehr viel schneller verschlissen sein. Und jede kaputte Birne muss irgendwann einmal ausgetauscht werden, was wieder Personal-, Fahrzeug- und Leuchtmittelkosten verursacht. Wenn man das in seine Kalkulationen einbezieht, sind die etwas höheren Anschaffungskosten durchaus akzeptabel.Sailor hat geschrieben:Vollständig eingegossene Systeme mit garantierter, definierter Leuchtstärke über mehr als 25.000 Stunden gibt es bereits in der Seefahrt.
- CRI 93+ / Ra 93+
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In Straßenlaternen werden aber keine Glühlampen, sondern Natriumdampf- Quecksilberdampf oder z.T. endlich auch Halogen-Metalldampflampen benutzt. Die bringes es auch alle auf 20.000 bis 30.000 Stunden und sind "betriebsbewährt".
In den LED-Laternen am Fleher Deich (Düsseldorf oder Dortmund) sind dagegen peinlicherweise bereits die ersten LEDs ausgefallen (Fotos dazu gibt's in einem stylishen LED-Forum).
In den LED-Laternen am Fleher Deich (Düsseldorf oder Dortmund) sind dagegen peinlicherweise bereits die ersten LEDs ausgefallen (Fotos dazu gibt's in einem stylishen LED-Forum).
Ja da sieht man mal, was passiert, wenn das ganze nach dem Motto "machen wir einfach mal was" umgesetzt wird. Also diese Laternen sehen nicht gerade toll aus finde ich und die Tatsache, dass es dann schon nach kurzer Zeit zu Ausfällen kommt, zeugt von schlechter Qualität der LEDs oder einfach einer Fehlkonstruktion (Überhitzung, falsche Elektronik, etc...)CRI 93+ / Ra 93+ hat geschrieben:In den LED-Laternen am Fleher Deich (Düsseldorf oder Dortmund) sind dagegen peinlicherweise bereits die ersten LEDs ausgefallen (Fotos dazu gibt's in einem stylishen LED-Forum).
- Achim H
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Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass Angela Merkel vor Kurzem die Internetseite von Osram besucht hat. Osram veranstaltet seit dem 08.05.2009 ein ähnliches Konzept, bei dem die Community aufgefordert wird, kreative Lichtideen zu entwerfen.
Vollständiger Pressebericht bei Osram: IdeenwettbewerbOsram hat geschrieben:Beim Ideenwettbewerb „LED - Emotionalize your light“ erhalten Teilnehmer vom 8. Mai bis zum 23. Juli die Möglichkeit, emotionale Lichtkonzepte und Designs mit LED Technologie zu entwerfen und einer lichtinteressierten Community zu präsentieren. Eine kompetente Jury wählt am Ende eines interaktiven Auswahlprozesses die besten Konzepte aus. Auf die Gewinner warten Sach- und Geldpreise in der Gesamthöhe von 7.000 Euro. Unterstützt wird der Wettbewerb, der auf der Internetseite http://www.LED-emotionalize.com verfolgt werden kann, vom Lichthersteller OSRAM und der Siemens AG.
Vielleicht will die Bundesregierung hier auch nur ein mehr oder weniger "kostenloses" KnowHow nutzen, um entsprechende Pläne nachher einfach umsetzen zu können. Vielleicht gibt es da eine Zusammenarbeit zwischen den Firmen und der Frau Merkel, wer weiß das schon
Lass andere die Ideen entwickeln und die großen sahnen dann ordentlich ab.
Aber manchmal schon seltsam, wie unterschiedliche Ereignisse da immer wieder zusammenspielen.
Aber manchmal schon seltsam, wie unterschiedliche Ereignisse da immer wieder zusammenspielen.
- Achim H
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Ich denke, dass Osram genau sowas vor hat. Wenn man sich den Wettbewerb mal etwas genauer durchliest, da sind schon einige Jury-Mitglieder (5 von insg. 9) direkt von Osram vertreten.T.Haid hat geschrieben:Lass andere die Ideen entwickeln und die großen sahnen dann ordentlich ab.
- Sailor
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Da müssen wir aufpassen, welche Ideen hier aus dem Forum geklaut werden!Vielleicht will die Bundesregierung hier auch nur ein mehr oder weniger "kostenloses" KnowHow nutzen, um entsprechende Pläne nachher einfach umsetzen zu können.
Ach, da werden dann einfach entsprechende Rechte daran angemeldet und gut ist. Käme zumindest auf einen Versuch anSailor hat geschrieben:Da müssen wir aufpassen, welche Ideen hier aus dem Forum geklaut werden!Vielleicht will die Bundesregierung hier auch nur ein mehr oder weniger "kostenloses" KnowHow nutzen, um entsprechende Pläne nachher einfach umsetzen zu können.
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Brauchen wir nicht. Es gibt doch das Urheberrecht. Das betrifft zwar nicht die geistigen Ideen, aber Schaltpläne usw. Jede Nutzung/Verwertung muss mit dem Urheber geklärt werden. Wer klaut macht sich strafbar.Sailor hat geschrieben:Da müssen wir aufpassen, welche Ideen hier aus dem Forum geklaut werden!
Achim H hat geschrieben:Brauchen wir nicht. Es gibt doch das Urheberrecht. Das betrifft zwar nicht die geistigen Ideen, aber Schaltpläne usw. Jede Nutzung/Verwertung muss mit dem Urheber geklärt werden. Wer klaut macht sich strafbar.Sailor hat geschrieben:Da müssen wir aufpassen, welche Ideen hier aus dem Forum geklaut werden!
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Hat die Kanzlerin nicht ohnehin schon einen diplomatischen Status und ist somit nicht der Strafverfolgung ausgesetzt?T.Haid hat geschrieben:Wenn´s unsere Kanzlerin macht, lässt sie sich einfach vom Bundespräsident begnadigen. Sind nicht auch geistige Ideen in Schriftform urheberrechtlich geschützt? Oder bring ich da was durcheinander?
Wenn es notariell beglaubigt wurde, wann es erstellt wurde, mit Sicherheit. Aber wer macht sich schon die Mühe sein geistiges Werk zu Papier zu bringen und das Schriftstück noch durch einen Notar (Richtung: Patentanwalt) bestätigen zu lassen? Zeitgleich müssten auch etwaige Rechte, Patente und Patentanmeldungen abgewartet bzw. nachgeforscht werden. Das ist insgesamt ein recht hoher Kostenfaktor und mit Sicherheit auch sehr zeitintensiv. - Der kleine Mann kann sich das nicht leisten, sodass schlecht oder gar nicht nachgewiesen werden kann, wann die Idee entstanden ist.
Da kannste machen nix!
Naja... der Konflikt schlechthin: Diplomatenstatus ja, aber lt. Grundgesetz sind doch alle Menschen vor dem Gesetz gleich
Sollte man zumindest denken.
Dachte eigentlich, dass geistiges Eigentum, ich sag mal sofern es einer Veröffentlichung oder irgendwas in dieser Richtung zu tun hat auch gleichzeitig geschützt ist.
Dachte eigentlich, dass geistiges Eigentum, ich sag mal sofern es einer Veröffentlichung oder irgendwas in dieser Richtung zu tun hat auch gleichzeitig geschützt ist.
- Achim H
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Ich habe noch niemals gehört, dass ein Politiker irgendwann, irgendwie, irgendwo ernstlich bestraft wurde.T.Haid hat geschrieben:Naja... der Konflikt schlechthin: Diplomatenstatus ja, aber lt. Grundgesetz sind doch alle Menschen vor dem Gesetz gleichSollte man zumindest denken.
Sobald es veröffentlicht wurde, ist es doch nicht mehr geistig, sondern materiell (oder wie man das bezeichnet) und genießt bereits das Urheberrecht.T.Haid hat geschrieben:Dachte eigentlich, dass geistiges Eigentum, ich sag mal sofern es einer Veröffentlichung oder irgendwas in dieser Richtung zu tun hat auch gleichzeitig geschützt ist.
Ich denke, dass da schon einige Gesetze greifen, wenn sich jemand an anderen Eigentum (geistig oder materiell) heranmacht. Ich bin allerdings kein Anwalt, sodass nachfolgende Paragraphen unter Umständen doch nicht anwendbar sind:
UrhG
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
§ 6 Veröffentlichte und erschienene Werke
(1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.
(2) Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Ein Werk der bildenden Künste gilt auch dann als erschienen, wenn das Original oder ein Vervielfältigungsstück des Werkes mit Zustimmung des Berechtigten bleibend der Öffentlichkeit zugänglich ist.
§ 7 Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
§ 11 Allgemeines
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
§ 12 Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.
§ 28 Vererbung des Urheberrechts
(1) Das Urheberrecht ist vererblich.
(2) Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. § 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
(4) (weggefallen)
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
§ 72 Lichtbilder
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
(1) Wer
1. auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) ohne Einwilligung des Urhebers anbringt oder ein derart bezeichnetes Original verbreitet,
2. auf einem Vervielfältigungsstück, einer Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) auf eine Art anbringt, die dem Vervielfältigungsstück, der Bearbeitung oder Umgestaltung den Anschein eines Originals gibt, oder ein derart bezeichnetes Vervielfältigungsstück, eine solche Bearbeitung oder Umgestaltung verbreitet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich bin mal gespannt wie die ganzen Kommunen dadrauf reagieren, ich denke in unserer Gemeind wird es leider nicht so gut laufen mit der Verbreitung der LED's, da wir ziemlich arm sind
Aber ich denke in den nächsten Jahren werden in allen Kommunen nach und nach LED's eingesetzt.
- unoptanium
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Nabend.
Ja mal abwarten, wie es da weitergeht...
Weiß jemand, was in den ganzen neuen Ampeln eingebaut ist,
bei denen man keine LEDs sehen kann?
Die sehen aus, als würde man die von innen mit einer
Taschenlampe bestrahlen: Ganz innen etwas dunkler,
dann ein sehr heller Ring und zum äußeren Rand wieder etwas
schwächer werdend.
Sind da Ostars mit Reflektor drin oder irgendwelche
Entladungslampen?
Die Farbe ist viel kälter als von Glühobst
und sie sind wesentlich heller als die alten Ampeln.
Hier in Berlin gibt es mittlerweile Zig Stück davon
und im Internet hab ich noch nix darüber gefunden.
Gruß, unoptanium
Ja mal abwarten, wie es da weitergeht...
Weiß jemand, was in den ganzen neuen Ampeln eingebaut ist,
bei denen man keine LEDs sehen kann?
Die sehen aus, als würde man die von innen mit einer
Taschenlampe bestrahlen: Ganz innen etwas dunkler,
dann ein sehr heller Ring und zum äußeren Rand wieder etwas
schwächer werdend.
Sind da Ostars mit Reflektor drin oder irgendwelche
Entladungslampen?
Die Farbe ist viel kälter als von Glühobst
und sie sind wesentlich heller als die alten Ampeln.
Hier in Berlin gibt es mittlerweile Zig Stück davon
und im Internet hab ich noch nix darüber gefunden.
Gruß, unoptanium
Also in den aktuellen LED Ampeln sind Seoul's verbaut, mit der enstprechenden Farbe, gemischt mit ein Paar weißen Seouls (vlt erzeugen die den helleren Ring?). Darüber kommt lediglich eine Streulinse und dann die farbige Außenwand. Mag sicherlich von Hersteller zu Hersteller variieren, aber so sind die hier aufgebaut.


- unoptanium
- Mega-User

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Moin.
Suuuper, dankeschön, dass Du extra eine abgebaut hast
Nee Spaß beiseite, das werden die Dinger sein, die Streuscheibe
sieht schon so ähnlich aus.
Und da dann noch ein Farbfilter drauf?
Warum lassen die den Farbfilter bei farbigen LEDs nicht einfach
weg, dann hätte man weniger Probleme wegen der tiefstehenden
Sonne und "Phantombildern". Dann konnte die Sonne zwar
eventuell ein geringes Aufleuchten der Ampel verursachen, aber
von rot oder grün keine Spur.
Ansonsten scheinen die ja mal was zu taugen.
Wie bei Beleuchtung auch, fallen bei den anderen LED-Ampeln
ja andauernd einzelne Exemplare aus.
Würde mich nicht wundern, wenn der Rest auch schon deutlich dunkler wäre.
Gruß, unoptanium
Suuuper, dankeschön, dass Du extra eine abgebaut hast
Nee Spaß beiseite, das werden die Dinger sein, die Streuscheibe
sieht schon so ähnlich aus.
Und da dann noch ein Farbfilter drauf?
Warum lassen die den Farbfilter bei farbigen LEDs nicht einfach
weg, dann hätte man weniger Probleme wegen der tiefstehenden
Sonne und "Phantombildern". Dann konnte die Sonne zwar
eventuell ein geringes Aufleuchten der Ampel verursachen, aber
von rot oder grün keine Spur.
Ansonsten scheinen die ja mal was zu taugen.
Wie bei Beleuchtung auch, fallen bei den anderen LED-Ampeln
ja andauernd einzelne Exemplare aus.
Würde mich nicht wundern, wenn der Rest auch schon deutlich dunkler wäre.
Gruß, unoptanium

