Wie hoch ist die Anzahl der Schaltzyklen?
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Diese Frage von Andy . bezieht sich auf LUMITRONIX Downlight G4, warmweiß und wurde durch den FAQ-Bot automatisch eingestellt.
Schaltzyklen
Moderator: T.Hoffmann
- Achim H
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Die Zahl der Schaltzyklen ist in Tabelle 5 der Ökodesignrichtlinie (Verordnung EG 244/2009) wie folgt definiert:
"Tabelle 5
Anforderungen an die Betriebseigenschaften von anderen Lampen als Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen
Stufe 5 (ab 01. Sep. 2013)
>= 4x die Bemessungslebensdauer in Stunden."
Für das angefragte Leuchtmittel werden 30.000h als Lebensdauer angegeben
und muss mindestens 120.000 Schaltzyklen überleben.
"Tabelle 5
Anforderungen an die Betriebseigenschaften von anderen Lampen als Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen
Stufe 5 (ab 01. Sep. 2013)
>= 4x die Bemessungslebensdauer in Stunden."
Für das angefragte Leuchtmittel werden 30.000h als Lebensdauer angegeben
und muss mindestens 120.000 Schaltzyklen überleben.
- R.Kränzler
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Tabelle 5VERORDNUNG (EU) Nr. 1194/2012 DER KOMMISSION
vom 12. Dezember 2012
zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und dazugehörigen Geräten.
Anforderungen an die Betriebseigenschaften von LED-Lampen mit ungebündeltem und von LED-Lampen mit gebündeltem Licht:
Zahl der Schaltzyklen bis zum Ausfall
≥ 15 000 wenn die Bemessungslebensdauer ≥ 30 000 h ansonsten: ≥ Hälfte der Lampenlebensdauer ausgedrückt in Stunden
Unabhängig davon:
Die LEDs sind hier eher unkritisch, vielmehr die Vorschaltelektronik.
- Achim H
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Zitat
Artikel 2 Begriffsbestimmung
Punkt 9 der Verordnung EG 1194/2012:
" 'Lampe mit gebündeltem Licht' bezeichnet eine Lampe, die mindestens 80% ihres Lichtstroms in einem Raumwinkel π sr (entspricht einem Kegel mit einem Winkel von 120°) ausstrahlt.
Punkt 10 der Verordnung
'Lampe mit ungebündeltem Licht' bezeichnet eine Lampe, die keine Lampe mit gebündeltem Licht ist. "
Die von Euch verwendeten Leds haben zwar einem Abstrahlwinkel von 120°, es werden aber nur 50% angerechnet, nicht 80%.
Daher handelt es sich um eine Lampe mit ungebündeltem Licht. Und dafür ist die Verordnung EG 244/2009 anwendbar.
Artikel 2 Begriffsbestimmung
Punkt 9 der Verordnung EG 1194/2012:
" 'Lampe mit gebündeltem Licht' bezeichnet eine Lampe, die mindestens 80% ihres Lichtstroms in einem Raumwinkel π sr (entspricht einem Kegel mit einem Winkel von 120°) ausstrahlt.
Punkt 10 der Verordnung
'Lampe mit ungebündeltem Licht' bezeichnet eine Lampe, die keine Lampe mit gebündeltem Licht ist. "
Die von Euch verwendeten Leds haben zwar einem Abstrahlwinkel von 120°, es werden aber nur 50% angerechnet, nicht 80%.
Daher handelt es sich um eine Lampe mit ungebündeltem Licht. Und dafür ist die Verordnung EG 244/2009 anwendbar.
