SELV bei KSQ 95256 von Lumitronix

Haben Sie produktspezifische Fragen ?

Moderator: T.Hoffmann

Loong

Fr, 27.09.13, 20:45

Servus…
MightyBo hat geschrieben:Ich bleib dabei, wenn es nicht im Datenblatt steht, dann ist es wahrscheinlich auch nicht so.
Mit anderen Worten: Du unterstellst also dem Foreneigner, er würde Betriebsgeräte für LEDs in Verkehr bringen, welche die einschlägigen Normen für Betriebsgeräte für LEDs nicht einhalten. Soso. Steht im Datenblatt deines Haushaltsmixers eigentlich, daß er die VDE 700-1 erfüllt? Wenn nicht, dann ist es wahrscheinlich auch nicht so. Ich denke, daß Lumitronix nach dieser Diskussion den Hinweis ins Datenblatt aufnehmen wird. Kaufst du die KSQ dann wenigstens?
Jede andere Annahme oder "wird schon so sein" Mentalität wäre fahrlässig.
Oh, große Worte... Wenn du ein Auto kaufst, in U-Bahn, Zug oder Flugzeug steigst, läßt du dir dann auch die Datenblätter zeigen oder vertraust du darauf, daß ein in Verkehr gebrachtes Verkehrsmittel die entsprechenden Vorschriften einhält?
Natürlich gibt es Vorläufer Normen wie die alte VDE 700. Diese geht jedoch nicht auf die Problematik ein. Dehalb wurden ja die Normen entwickelt.
Kennst du die inhaltlichen Unterschiede zwischen den Normen oder ist das nur so dahergeplappert? (Ja, ich habe Zugriff auf die Normen).
Nein, der Teich ist nicht an der Schutzerde angeschlossen.
Ich habe nicht nach dem Teich gefragt, sondern dem Aluminiumkörper.
MightyBo
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Sa, 28.09.13, 08:00

Ich habe auf der Webseite von TüV Rheinland das Prüfzertifikat gefunden und dort steht das die EN 61347 Teil 1und 2-37 erfüllt werden, bzw. das Gerät danach geprüft wurde. Dann ist ja alles gut und einen Kauf steht nichts mehr im Weg. Der Link: http://www.certipedia.com/certificates/ ... e_number=1

Natürlich vertraue ich oft, anders kann man ja gar nicht leben. Nur kenne ich Airbus, Boing, Mercedes usw. besser als MeanWell oder Lumitronix. Es ist ja wohl kein Fehler nachzufragen ob die zugehörige Norm eingehalten wird. Ein kleiner Eintrag im Datenblatt löst das Problem.

Normen kenne ich gut. Ich arbeite beruflich seit 20 Jahren unter anderem an der Normerstellung, auch für Elektogeräte aktiv mit. Ich unterschreibe beruflich auch CE Erklärungen. Wir entwickeln und produzieren Elektrogeräte, deshalb ist mir schon viel Untergekommen auch leere Versprechungen.

Nachdem das sein SELV Netzteil ist, werde ich die Sekundärseite nicht erden. Das ist kontraproduktiv. Daraus ein PELV System zu machen macht keinen Sinn.
Loong

Mo, 30.09.13, 13:10

Servus…
MightyBo hat geschrieben:Ich arbeite beruflich seit 20 Jahren unter anderem an der Normerstellung, auch für Elektogeräte aktiv mit.
Schön. Dann kennst du ja auch den allerersten Satz unter Punkt "4 Allgemeine Anforderungen" der VDE 700-1. Im Prinizip ist mit diesem einen Satz alles gesagt, was zur Sicherheit der Geräte zu sagen ist. Was danach kommt, insbesondere der Teil 2 der VDE 700, sind nur noch Ausführungsbestimmungen. Die VDE 700-1 besitzt zudem den Charme, daß sie Geräte einschließt, die es erst in der Zukunft geben wird und für die zum Zeitpunkt ihres Erscheinens noch keine eigene Norm gibt. War z. B mit den LED-Retrofits so. Die waren zuerst auf dem Markt, die Norm dazu kam erst später. Macht aber nix, weil der Vater aller Normen auch für solche neuen Geräte gilt.
Nachdem das sein SELV Netzteil ist, werde ich die Sekundärseite nicht erden.
Hä? Das eine schließt doch das andere nicht aus. Insbesondere bei deiner Durchschlagphobie macht es durchaus Sinn, die Sekundärseite zu erden. Wobei ich dir allerdings nicht vorgeschlagen habe, die Spannung zu erden, sondern das Aluminiumstück, auf dem die LEDs montiert sind.
Das ist kontraproduktiv.
Warum?
Daraus ein PELV System zu machen macht keinen Sinn.
Warum nicht?

Grüße
Robert
MightyBo
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Do, 03.10.13, 12:55

Der Teil 1 einer Norm legt immer grundsätzlichen Dinge fest. Die Teile sind aber für die jeweiligen Produktgruppen wichtig, da dies letztendlich die Interpretation des Teil 1 für das jeweilige Produkt ist. Noch besser kann man das Geräteproduktsicherheitsgesetz als Beispiel nehmen. Zusammengefasst sagt es, dass man nur sichere Produkte anbieten darf und das der Hersteller dafür voll verantwortlich ist. So einfach kann das sein! Das ist sogar ein Gesetz und keine Norm die nur freiwillig eingehalten werden muss. Schließlich kann man ja ein Produkt als sicher definieren ohne das man eine Norm zugrunde gelegt hat. Der Nachweis ist allerding nicht einfach, deshalb wird es kaum gemacht (Macht man wenn es keine passende Norm gibt, z.B. bei Innovationen).


Was soll es bringen das Gehäuse zu erden? Ein Teil des Sicherheitskonzeptes bei Schutzklasse 2 ist es ja die Erde wegzulassen. Die Erde montiert man eigentlich nur wegen EMV Problemen bei SELV ( Funktionserde). Da mache ich aber nichts. Die Erde würde es möglich machen das im Fehlerfall ein so hoher Strom fliessen kann das es die Sicherung raushaut. Aber bis dahin löst eh der FI aus und der braucht keine Erde.
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