Hallo Leute,
bin neu hier im Forum und habe gleich meine erste Frage.
Habe mir heute so einen LED Strip geholt mit FB über die man di Farben einstellen kann. Nach Anschluss der LEDs mit Strom leuchten diese sofort blau auf. Über die beigelegte FB kann ich nun aber nichts anderes mehr einstellen. Mit einer Kamera habe ich die Funktionalität der FB getestet: es kommt zumindest ein IR-Signal, daher schließe ich einfach mal aus das die FB kaputt ist. Eine leere Batterie fällt damit auch raus.
Danach habe ich die Steuerungseinheit des Sets geöffnet und mir die Platine angeschaut. Ich habe davon keine Ahnung aber bei IR-Empfänger sind zwei Kontakte zusammen gelötet. Es gehen 3 Kabel rein und zwei davon sind zusammen gelötet.
Kann mir einer sagen ob das so richtig ist, oder ob da zwischen den beiden Kabeln keine Verbindung sein darf.
Vielen Dank euch im voraus!
Grüße
Daniel
LED Strip Fernbedienung reagiert nicht
Moderator: T.Hoffmann
-
einfach800
- Mini-User
- Beiträge: 2
- Registriert: Do, 13.11.14, 16:57
Hey, habe zum besseren Verständnis noch zwei Bilder angefügt. Das linke Kabel (3 Phasen) geht zum IR- Empfänger. Achja, vielerorts habe ich nachgelesen, dass die Empfänger auch auf andere FB (bspw. vom TV, Sat Receiver, …) reagieren. Das ist hier bei mir auch nicht der Fall. Davon gehe ich aus, dass irgendwas mit der Verlötung nicht stimmt.
- Achim H
- Star-Admin

- Beiträge: 13067
- Registriert: Mi, 14.11.07, 02:14
- Wohnort: Herdecke (NRW)
- Kontaktdaten:
Die sind nicht zusammengelötet. Zwischen dem roten und schwarzen Kabel ist ein SMD Kondensator eingelötet.Es gehen 3 Kabel rein und zwei davon sind zusammen gelötet.
Wenn man sich den Kondensator anschaut, ist dieser durch das schräge Einlöten schon sehr nahe an der Leiterbahn zum roten Kabel. Sollte dieser einen Kurzschluss verursachen, würde gar nichts mehr funktionieren. Schließe ich als Ursache aus.
Rumlöten würde ich dort allerdings nicht, solange noch eine Gewährleistung besteht. Es war auch nicht besonders schlau, das Gehäuse zu öffnen. Alleine dieser Umstand kann ausreichen, dass ein Gewährleistungsanspruch erlischt.

