LED-Tagfahrlicht

Unterbodenbeleuchtung, Pimp my room, usw.

Moderator: T.Hoffmann

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Maxim
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So, 18.04.10, 12:10

Hallo liebe Leute,

Ich habe mir in den letzten Tagen ein LED-Tagfahrlicht wie bei den neuen Audi Modellen in meinen Roller eingebaut.
In diesem Beitrag dokumentiere ich meine Arbeit in Form von Bildern.
Viel Spaß beim ansehen. Kommentare sind erwünscht. :D
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Terex
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So, 18.04.10, 21:26

Saubere Arbeit und sieht auch noch cool aus.Ganz schön hell die Dinger. :shock:
Was für LED`s wurden verwendet und wie wurde das ganze angeschlossen?.......
Gruss Terex
O.Mueller
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Super, 5 Sterne. Wie isn das mit der ABE, erlischt die oder ist das bei Rollern irgendwie anders als z.B. bei Autos.
Klitschko
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Also die Zulassung wird auch in diesem Fall erlöschen! Einfach aufgrund der Tatsache das die Beleuchtung kein Gutachten hat!

Im Stand sollte das kein Problem geben, aber ganz ehrlich wer gibt sich soviel mühe und zeigt dann nicht was er hat!
O.Mueller
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Ich hab durchaus nichts dagegen - ich denke nur daran "was ist wenn was ist ?", da meines Wissens nach der komplette Versicherungsschutz erlischt. Er muss nur bei Regen ausrutschen und in ne Gruppe Kinder rein - hat gar nichts mit dem Licht zu tun - aber die Versicherung zahlt nicht, die findet das und ist sauber raus. Ansonsten sag ich ja, volle Sterne-Zahl.
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Achim H
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Mo, 19.04.10, 10:17

Das braucht nur die Polizei oder der TÜV sehen und schon wird das Motorrad stillgelegt. Änderungen an der lichttechnischen Anlage bedürfen einer Zulassung und muss vom TÜV abgenommen sein. Steht dieses Zusatzlicht nicht in den Papieren drin, sieht's schlecht aus.
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-Loki-
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Mo, 19.04.10, 14:37

Ist so nicht ganz richtig. Wenn ausgeschlossen ist das Zusatzbeleuchtungen im Straßenverkehr genützt werden können sind sie zulässig.
Das würde im konkreten Fall bedeuten das wenn die LED´s so angeschlossen wären das sie ausgehen so balt das Möpchen gestartet wir ist alles i.O..

Da es aber von Threadersteller als Tagfahrlicht betitelt wurde ist dem wohl nicht so.Dieses bedeutet das die ABE des Fahrzeuges laut §19 Abs. 2 u. 3 StVZO erlicht. Die Folgen davon sind 3 Punkte und eine Geldbuße in höhe von mehreren hundert, je nach schwere, bis in die tausende Euro. Diese Strafe kann, neben dem Fahrzeugführer, auch den Halter treffen.

Im Falle eines Unfalls zahlt zwar die Fahrzeughaftpflicht, aber diese holt sich auf Grund der Mistachtung der Versicherungsbedingungen das Geld vom Versicherten zurück.

Der weit verbreitete Glaube die Polizei könne stillegen ist nicht richtig. Sie kann höchstens die Weiterfahrt untersagen und ein Begutachtung durch den TÜV in Auftrag geben. Dieser kann dann das Fahrzeug stillegen. Die dadurch entstehenden Kosten (Abschleppen, Gutachten) werden natürlich auch dem Verursacher zur Last gelegt.

Es sollte sich also jeder genau Überlegen ob und wie er was an Fahrzeugen verändert.
O.Mueller
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Supa, dafür bekommst Du von mir echte 5 Sterne !! Sag mal, bist Du Polizist oder hast Du das jetzt irgendwo nachgesehen ?
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-Loki-
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Mo, 19.04.10, 15:28

Nö das nicht, aber in ca 8 Wochen habe ich meine Abschlußprüfungen zum Techniker in der Fachrichtung Fahrzeugtechnik.
Da ist doch das eine oder andere hängengeblieben.

Für die paar die sich jetzt eventuell das Falsche unter einem Techniker vorstellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Techniker
Maxim
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Mo, 19.04.10, 20:38

kann ich denn zum tüv fahren und versuchen dass die mir das eintragen ??? also dann vllt als ergänzung zum standlicht oder so
Coni
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Mo, 19.04.10, 20:54

Kann man machen, da du aber kein Teilegutachten bzw ABE dafür hast, musst du eine Einzelabnahme machen lassen, somit wird das ganze nicht billig. Und ob der TÜV Gutachter dir das ganze überhaupt abnimmt ist auch fraglich.

Gruß Coni
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Mo, 19.04.10, 21:07

so ne Lichtvermessung wird ein Spass...
Und als Standlicht kriegst du es wegen der Helligkeit nicht eingetragen.
Eine Einzelabnahme wird dich wohl mehr kosten, als der ganze Roller Wert ist.
Am einfachsten ist es immer noch, Lichter kaufen die eine ABE haben.
Hab ich für meinen Touran letztens auch gemacht. Da stehen alle Kennzeichen vorn auf dem Glas, sind also von außen im eingebauten Zustand einsehbar. Kostet natürlich etwas mehr, aber lange nicht soviel wie eine Abnahme.
Kunibert93
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Mo, 19.04.10, 21:30

Ich finde es allerdings ein wenig übertrieben für einen ROLLER.
Ersteinmal muss ein Polizist dieses Licht sehen und sich dann auch noch dafür interessieren. Schwierig wird es halt nur beim TÜV, die schauen nach eigener Erfahrung meist genauer hin (muss man dort eigentlich regelmäßig mit einem Roller erscheinen?).
Ich wurde mit einem Bekannten auf einem Quad angehalten. Dort war eigentlich nichts mehr Original, inklusive der Beleuchtung. Die Polizisten waren hatten nur geschaut und es auch bemerkt. Sogar nachdem gesagt wurde, dass an diesem Quad gearbeitet wurde kam nur ein wenig Smalltalk. Vllt hatten wir nette Polizisten(oder die hatten keine Lust auf Papierkram) oder grundsätzlich ist es eher irrelevant.
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Achim H
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-Loki- hat geschrieben:Der weit verbreitete Glaube die Polizei könne stillegen ist nicht richtig. Sie kann höchstens die Weiterfahrt untersagen und ein Begutachtung durch den TÜV in Auftrag geben. Dieser kann dann das Fahrzeug stillegen. Die dadurch entstehenden Kosten (Abschleppen, Gutachten) werden natürlich auch dem Verursacher zur Last gelegt.
Wenn mir die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagt wird, ist es quasi eine Stilllegung. Es heißt nur anders. :wink:

mfg Achim
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Gutachten hin, TÜV her, ob´s nun geht oder nicht ist mir egal :-) von mir gibt´s auf jeden Fall 5 Sterne, weil das Ergebnins sich sehen lassen kann.
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