Meanwell LPV / LPC / LPH / LPHC ungeeignet?

Haben Sie produktspezifische Fragen ?

Moderator: T.Hoffmann

Antworten
Benutzeravatar
Handkalt
Hyper-User
Hyper-User
Beiträge: 1732
Registriert: Do, 17.12.09, 11:40

Do, 09.07.15, 15:24

Hallo miteinander,

auf der Produktseite von leds.de zum Meanwell LPH und LPV hat in den Kundenbewertungen jemand einen sehr kuriosen Link hinterlassen: Informationen zu Netzgeräte Serie LPV / LPC / LPH / LPHC. Er führt zu einer Seite mit deutschem Text unter der polnischen Domain meanwell.pl.

Der wesentliche Punkt dort: "nach der Spezifikation der Kraft, sind Netzteile LPV / LPC / LPH / LPHC nicht für die Energieversongung von LED bestimmt". Der Grund soll sein, dass für Netzteile in Beleuchtungsanwendungen spezielle EMV-Vorschriften gelten, die von diesen Netzteilen nicht eingehalten werden.

In den bei leds.de zu den Netzteilen hinterlegten Datenblättern steht erst mal unter "Features" das genaue Gegenteil: "Suitable for LED lighting and moving sign applications". Es gibt aber auch eine Fußnote mit dem Text "The unit might not be suitable for lighting applications in EU countries. Please check with your local authorities for the possible use of the unit.".

Was ist davon zu halten? Weiß jemand etwas näheres dazu? Gehört die Domain meanwell.pl überhaupt dem Hersteller? Warum verbreitet Meanwell (?) auf einer polnische Seite Informationen an deutschsprachige Kunden? Wie ist die rechtliche Lage speziell in Deutschland - sind die Netzteile bei uns zulässig für Beleuchtungsanwendungen oder nicht? Oder unter welchen Umständen?

Natürlich macht man jede Bastelei auf eigenes Risiko und kann als Hobbyist ohnehin nicht prüfen kann, ob man alle Vorschriften einhält. Soweit möglich und sinnvoll, versuche ich aber alles was mir bekannt ist, "richtig" zu machen.

-Handkalt
Falko87
Super-User
Super-User
Beiträge: 62
Registriert: Fr, 10.05.13, 03:32

Do, 09.07.15, 18:58

Die Netzteile haben keine PFC und erzeugen Blindstrom. Soweit ich weiß, ist das nur relevant für Leuchtenhersteller, oder Leute die zig Netzteile/Lampen im gleichen Stromnetz betreiben und sich ihr Netz nicht mit Blindstrom verseuchen wollen.
https://www.google.de/search?q=NUR+f%C3 ... sAHb2ICIBQ
Benutzeravatar
Handkalt
Hyper-User
Hyper-User
Beiträge: 1732
Registriert: Do, 17.12.09, 11:40

Do, 09.07.15, 19:50

Naja, wenn's wirklich nur die fehlende PFC wäre: pffft. Ist ja noch nicht sooo lange her, da hatten das noch nicht mal 300W-PC-Netzteile. Auf der Meanwell-Seite steht allerdings etwas von EMV-Anforderungen. Das ist doch etwas anderes (oder mehr) als die Frage, ob eine PFC vorhanden ist, oder?

-Handkalt
Benutzeravatar
Achim H
Star-Admin
Star-Admin
Beiträge: 13067
Registriert: Mi, 14.11.07, 02:14
Wohnort: Herdecke (NRW)
Kontaktdaten:

Fr, 10.07.15, 01:51

Laut Whois wurde die Domain meanwell.pl von der Firma Dinfo (dinfo.pl) - Systemy Internetowe Sylwia Wieronska registriert
übersetzt: einer Internet Firma in Polen, die Domains verkauft und dessen Geschäftsführerin Sylwia Wieronska heißt.

Ähnliche Anbieter in Deutschland, wo man ebenfalls Domains kaufen kann: domainfactory, united-domains, 1und1, hosteurope, strato, usw.
Übergeordneter Domain-Anbieter in Deutschland ist die Denic.

Im Menü bei meanwell.pl blinkt der Button "sklep" --> übersetzt: Shop.
Dieser Shop (Subdomain: sklep.meanwell.pl) wird von der Firma
FDS System Sp. z o. o.
betrieben.

Es ist anzunehmen, dass auch meanwell.pl von dieser Firma betrieben wird.


Was die EM-Emissionen angeht:
Sollten die Grenzwerte deutlich überschritten werden, wären die SNTs schon längst vom deutschen Markt verschwunden. Dafür sorgen der TÜV oder andere Aufsichtsbehörden.

Manchmal werden Grenzwerte aber nur angekratzt oder geringfügig überschritten.

Ein Bild (entnommen einem Datenblatt zu einem 0,5 Watt SNT: 13V/40mA):
Die blaue Kennline entspricht dem occupational exposure (wörtlich übersetzt: berufsbedingte Exposition).
Die rote Kennline entspricht dem general public exposure (wörtlich übersetzt:Allgemeinwohl).
EMover.jpg
In den Bereichen (ungefähr) 740kHz, 870kHz, 2.5MHz werden die Grenzwerte für Allgemeinwohl geringfügig überschritten.

Damit verständlich wird, was mit occupational exposure bzw. general public exposure gemeint ist.
Die Strahlenbelastung ist höher, wenn man sich in einem gewissen Umfeld länger aufhält.
occupational exposure beschreibt Bereiche, wo man sich nicht ständig aufhält, zum Beispiel an einer Straßenlaterne.
general public exposure bezieht sich auf einen ständigen Aufenthaltsort, zum Beispiel das Wohn- oder Schlafzimmer.

Laut Wikipedia ist EMV kein nachgewiesener Krankmacher, sondern nur ein möglicher Verursacher.
Wikipedia: Elektromagnetische Umweltverträglichkeit

Meine Meinung:
Die Sache mit der Elektromagnetischen Verträglichlichkeit (EMV) ist alles nur Panik-mache.
Die gleiche Zeit im Sonnenlicht sitzen ist mindestens genauso schädlich. Die Sonne strahlt auch nicht nur sichtbares Licht, sondern auch unsichtbares Licht (Röntgenstrahlen, UVA, UVB, UVC, IR) und auch Radio- und Mikrowellen ab. Nur ein Teil dieser Strahlung wird von der Erdatmosphäre absorbiert.
Benutzeravatar
TomTTiger
Ultra-User
Ultra-User
Beiträge: 547
Registriert: Mo, 23.06.08, 11:54
Wohnort: Weyerbusch / RP

Fr, 10.07.15, 12:00

Die Problematik liegt im Bereich der einzuhaltenden Normen.
Die EN 61000-3-2 fordert für Netzteile ab 25W für Beleuchtungseinrichtungen bei den Netzoberwellenschwingungen Grenzwerte nach CLASS C einzuhalten.
Dies lässt sich nur mit einer aktiven PFC machen...
Also sind alle Netzteile ab 25W ohne aktive PFC für Beleuchtungen erst mal so nicht geeignet bzw. erlaubt.
Ich habe mir gerade mal das Datenblatt des LPV 60 angeschaut.
Das ist NICHT nach Beleuchtungsnormen getestet !!!!
Dort wird auf die EN55022 verwiesen, nicht auf die EN 55015
Ausserdem hält das LPV nur CLASS A Grenzwerte ein, gefordert ist C.
Auch die Safety Standards sind keine Beleuchtungsnormen : EN 61347-1 müsste dort stehen, geprüft ist es aber nach EN60950.

Wenn jemand mit diesem Netzteil ernsthaft eine Leuchte bauen und verkaufen wollte, hätte er ein schwerwiegendes Problem das CE Zeichen auf die Leuchte aufzubringen...
ERGO : So erst mal ein Inverkehrverbringungsverbot in der gesamten EU

@Handkalt : JA, die polnische Seite hat RECHT ! Zumindest für die Kunden in Europa !

@ Achim :
Du verwechselst da gerade die EMV und die EMF.
EMF steht für elektromagnetische Felder und ist eine ganz neue Richtlinie...
EMV hat auch was mit Netzoberwellenschwingungen, Störsicherheit und Netzseitiger Störung zu tun. Bei Beleuchtungen gelten z.B. EN 55015, EN 61000-3-2, EN 61000-3-3 etc. Da geht's um die Geräte nicht um Gesundheit und Menschen...

und der TÜV zieht KEIN Gerät aus dem Verkehr, das ist ein akkreditiertes Prüflabor sonst nichts.
Der einzige, der hier in D Land Geräte aus dem verkehr ziehen darf sind staatliche Stellen, BAUA RegTP etc. Behörden halt...
Benutzeravatar
Handkalt
Hyper-User
Hyper-User
Beiträge: 1732
Registriert: Do, 17.12.09, 11:40

Fr, 10.07.15, 12:57

Gesundheitliche Bedenken habe ich da keine, das sehe ich 100% so wie Achim. Wer Angst vor Strahlung hat, sollte nicht Netzteile, sondern Sonnenbäder meiden.

Was ich auf jeden Fall vermeiden möchte, sind Probleme wie die folgenden:

1. Dass mein PC abstürzt oder das Badezimmerradio keinen Empfang mehr hat, wenn ich das Licht einschalte.

2. Dass die Bundesnetzagentur vor der Haustür steht, weil der Funkamateur im Haus nebenan die 04821 895555 gewählt hat.

Aber auch wenn beides nicht der Fall ist, klingen TomTTigers Ausführungen schon danach, dass man diese Netzteile nicht verwenden sollte. Man muss es ja nicht ohne Not falsch machen.

Interessieren würde mich noch, warum es eigentlich abweichende Normen speziell für Beleuchtung gibt. Die Netzteile sind ja offenbar nicht per se "illegal". Warum darf ich damit einen Schreibtischventilator bauen, aber keine Schreibtischleuchte?

-Handkalt
Benutzeravatar
TomTTiger
Ultra-User
Ultra-User
Beiträge: 547
Registriert: Mo, 23.06.08, 11:54
Wohnort: Weyerbusch / RP

Fr, 10.07.15, 13:20

Gesundheitliche Bedenken habe ich mit den Geräten auch keinerlei.

Meiner Meinung nach stammen gerade die EMF Sachen aus der Hand der kontrollwütigen EU-Gremien...

Das Problem der netzoberwellen ist halt im Zusammenhang mit der Strom-Spannungsphasenverschiebung zu sehen, also im Bereich Schein-Blind-Wirkleistung... Und da haben die Stromnetzbetreiber ein Interesse dran.

Warum es abweichende Grenzwerte für einzelne Geräte gibt, kann ich auch nicht mit 100% Sicherheit sagen, ich vermute mal, daß die Beleuchtungslobby nicht so stark ist wie die Unterhaltungslobby...
Einen wirklichen Sinn sehe ich darin nicht, ganz im Gegenteil... Wenn alle Vorschriften gleiche Verfahrensweisen haben würden, hätten wir alle deutlich weniger Normen, so aber bleibt es der berühmte Dschungel :-(

Und tröste dich, ich verwende auch diese Geräte im privaten Bereich, solange sie den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.
Nur beruflich darf ich das nicht....
Antworten