SELV bei KSQ 95256 von Lumitronix

Haben Sie produktspezifische Fragen ?

Moderator: T.Hoffmann

MightyBo
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So, 15.09.13, 13:02

Ich suche eine , bzw. mehrere KSQ 700mA für meine LED Schwimmteichbeleuchtung (selbstgebaute, wasserdichte Aluminium Leuchten mit Cree MK-R)

Dabei habe ich im Shop die 95256 gefunden. Auf dem Produktbild ist SELV abgedruckt, in den technischen Datenblättern finde ich jedoch keinen Hinweis darauf. Da dies aber eine wichtige Vorraussetzung für den Betrieb ist, muss ich schon wissen ob auch das drin ist was drauf steht.

DIe Leuchten haben ein vergossenes angeschlossenes Kabel welches in einigen Metern Abstand vom Teich an die KSQ angeschlossen wird (MIndestabstand nach Norm ist 1,5m soweit ich weiß). Die KSQ wird natürlich in ein Wasser- und Wetterfestes Gehäuse gepackt. Der 230V Anschluss ist mit einem FI abgesichert.
Loong

So, 15.09.13, 13:07

Warum genügt dir das Symbol für "Schutzisoliert" und der Aufdruck "SELV" nicht?
MightyBo
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So, 15.09.13, 13:25

Danke für Deine Antwort, ja das ist richtig das dies auch drauf ist.

Ich finde es merkwürdig wenn auf dem Gehäuse Angaben sind, die sich im Datenblatt nicht wieder finden. Schließlich sind SELV Netzteile in der Herstellung teurer und haben einen Produktvorteil. Dann ist es komisch wenn dies im Datenblatt oder Beschreibung nicht erwähnt wird. Ich weiß auch nicht ob die Abbildungen überhaupt binden sind. Ich hoffe/hoffte das von Lumitronix eine verbindliche Aussage dazu gemacht wird.

Schließlich darf man bei Strom in Wasser keine Fehler machen.
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R.Kränzler
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Mo, 16.09.13, 14:28

SELV bei dieser Spannung (34/17 V) bräuchte nicht mal Berührungsschutz. Wir können das aber zukünftig ins Datenblatt mit aufnehmen, danke für den Hinweis.
MightyBo
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Mo, 16.09.13, 18:07

Bei SELV geht es ja darum das auch in einem Fehlerfall des SELV Gerätes sichergestellt ist, dass die Primärspannung nicht auf die sekundär Seite "durchschlägt". Dazu brauchen SELV Geräte eine weitere Isolierung zwischen Primär und Sekundärkreis (z.B.: Bei einem Trafo eine weitere Isolierlage zwischen der Primärwicklung und der Sekundärwicklung). Das hat mit Berührungsschutz oder Schutzisoliert nichts zu tun ( Da geht es nur darum ob man das Gerät an einen Schutzleiter anschliessen muss oder nicht)
Gerade bei elektronischen Schaltnetzteilen muss bei solchen Anwendungen sichergestellt sein, das im Fehlerfall nicht die 230 V auf der Sekundärseite anliegen, schließlich ist der Eingang und der Ausgang über Bauteile miteinander elektrisch verbunden. Nur SELV Netzteile erfüllen diese zusätzliche Sicherheit. Deshalb muss ich/man wissen ob dies auch stimmt und da gilt nur das Datenblatt. Ich will da jetzt nicht kleinlich sein, aber in solchen Fällen ist das unabdingbar.
Loong

Mo, 16.09.13, 18:55

Servus…
MightyBo hat geschrieben:Nur SELV Netzteile erfüllen diese zusätzliche Sicherheit.
Und darum sind SELV-Netzteile entsprechend gekennzeichnet:

Bild
Deshalb muss ich/man wissen ob dies auch stimmt und da gilt nur das Datenblatt.
Warum räumst du dem Datenblatt größere Gültigkeit ein als dem Aufdruck auf dem Netzteil? Wie du an der Reaktion von Lumitronix merkst, ist Papier geduldig: Man schreibt halt jetzt das rein, was der Kunde wünscht. Ich kenne LEDs, die dem Datenblatt nach mehr Strahlungsleistung abgeben, als sie elektrische Leistung aufnehmen...
Ich will da jetzt nicht kleinlich sein,...
Bist du aber, und das reichlich... Wenn du ein Netzteil bekommst, das lt. Datenblatt zwar SELV liefern müsste, auf dem der entsprechende Aufdruck auf dem Gehäuse aber fehlt, wem glaubst du dann mehr? Dem Datenblatt, oder dem Gehäuseaufdruck?

Grüße
Robert

PS. Es gibt internationale Normen, was auf den Geräten aufgedruckt sein muß. Für Datenblätter gibt es keine Normen, da gilt die Freiheit der Prosa...
MightyBo
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Mo, 16.09.13, 22:32

Hallo Loong,
Ich bin deshalb kleinlich, weil ich in dieser Richtung (beruflich) schon sehr viel Negatives erlebt habe. Auch für mich ist auch der Aufdruck auf dem Gerät wichtiger als ein Datenblatt, aber sobald Diskrepanzen auftreten sollte man skeptisch sein. Mich hat es irritiert, dass man ein so wichtiges Produktfeature nicht im Datenblatt erwähnt. Ich weiss nicht wie das bei Lumitronix ist, dafür kenne ich die zu wenig, aber oft sind die Abbildungen nicht 100% identisch zu den gelieferten Produkten (In diesen Fällen wird dann gesagt, das steht ja nicht im Datenblatt.. (Nicht hier bei Lumitronix, die kenne ich nicht gut!!). Ich wollte vermeiden, dass ich die KSQ bestelle und zurückschicken muss, weil der Aufdruck an den Geräten fehlt.

Dann noch was: Um ein SELV KSQ auf der Webseite zu finden, musste ich tatsächlich mir alle Produktbilder vergrößern und ansehen, weil in den Datenblättern das nicht vermerkt ist. Das ist nicht optimal. :(

Aber dennoch vielen Dank für Deinen Kommentar. :D
Loong

Di, 17.09.13, 05:53

Servus…
MightyBo hat geschrieben:Mich hat es irritiert, dass man ein so wichtiges Produktfeature nicht im Datenblatt erwähnt.
Das ist auch gar nicht notwendig. Wie erwähnt, ist das, was auf dem Geräteaufdruck zu stehen hat, international genormt. Ins Datenblatt kann jeder reinschreiben, was er lustig ist.

Grüße
Robert
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Sollte es mal Fragen zu einem Aufdruck geben darf man sich auch jederzeit direkt an uns wenden. Im Bedarfsfall können wir das direkt am Produkt prüfen und mitteilen.
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Juisoo
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Loong, dem TE geht es nicht um den Aufdruck auf dem Gerät - dem würde er ja glauben, sondern darum, das er den Aufdruck nur auf der ProduktABBILDUNG sieht und nicht im DB bzw. der Produktbeschreibung wiederfindet. Da Produktabbildungen nicht bindend sind, eine entsprechende Produktbeschreibung aber schon, möchte er da halt sichergehen. Find ich jetzt schon nachvollziehbar.
Schließlich ist es in Online-Shops üblich, dieselbe Abbildung für verschiedene Produkte zu nehmen - so auch bei Lumi: Bsp Nichia NVSxxx und NCSxxx haben alle dieselbe Abbildung einer weißen LED. Bestell ich nun eine rote oder blaue und erwarte eine, die so aussieht wie auf dem Bild, werd ich enttäuscht.
MightyBo
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Di, 17.09.13, 08:40

Vielen Dank Juisoo und O. Müller für Ihre Beiträge

Ich schreibe noch mal direkt eine Anfrage.
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R.Kränzler
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Di, 17.09.13, 09:19

Klare Aussage:
Das Gerät ist SELV und ist auch so auf dem Gerät gekennzeichnet.
Beim Erstellen unseres Datenblattes wurde vergessen, das mit aufzunehmen.
Wir holen das nach.

Kommando zurück:
Im Datenblatt sind die Zeichnungen (S.5)mit sämtlichen Angaben enthalten, das sollte also ausreichend sein.
MightyBo
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Di, 17.09.13, 10:29

Ja das stimmt, auf der Zeichnung im Datenblatt sieht man das SELV Zeichen. Das reicht mir. Vielen Dank.


Ich bitte alle die mit, bzw. an 230V Netzen arbeiten, die Gefährdung durch elektrischen Schlag ernst zu nehmen. Ich kannte/kenne mehre Personen die durch leichtsinniges Arbeiten an 230V Netzen Ihr Leben verloren haben, bzw. das Leben anderer ausgelöscht haben.
Wenn man sich einige Beiträge im Forum ansieht, stehen einem in dieser Hinsicht die Haare zu Berge.

Also wenn man die Leiter der Sekundärseite berühren kann, bzw. der Schutzgrad der Sekundärseite nicht für 230V ausgelegt ist, muss das Netzteil SELV sein. Nur dann wird im Fehlerfall des Netzteiles, ein Durchschlagen der 230V von der Primärseite auf die Sekundärseite verhindert.
MightyBo
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Fr, 27.09.13, 12:34

Ich hatte mich mit einem TÜV Prüfer gesprochen, der Schwimmbadbeleuchtung abnimmt (Da ich in meiner Arbeit Geräte durch den TÜV zertifizieren lasse, habe ich da mal nachgefragt).
Nach seiner Aussage ist SELV für meinen Anwendungsfall nicht ausreichend. Die Stromquelle muss die EN 61347 Teil 1 und Teil 2-13 erfüllen. Die Norm hat hohe Anforderungen, um das Durchschlagen der 230V auf die Sekundärseite zu verhindern. Die Möbelnorm ist unzureichend.
Loong

Fr, 27.09.13, 12:58

Ja, und? Wenn die KSQ 95256 die DIN EN 61347-2 und DIN EN 61347-2-13 nicht erfüllen würde, dürfte sie gar nicht als "gleich- oder wechselstromversorgtes elektronisches Betriebsgerät für LED-Module" (O-Text Norm) in den Handel gebracht werden.

Ein entsprechender Aufdruck auf dem Gerät ist nicht erforderlich. Auf einer Glühlampe steht ja auch nicht, daß sie die Glühlampennorm erfüllt.
MightyBo
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Fr, 27.09.13, 16:07

Das sehe ich nicht so. Nachdem es die Norm erst seit 2008 gibt und die Norm nicht im Datenblatt steht, nehme ich die KSQ nicht. Woher soll ich wissen, dass die Norm erfüllt wird? Einfach davon ausgehen ist mir in dem Fall zu unsicher. Der Prüfer sagte mir das ich hier besonders aufpassen sollte, da es in diesem Beriech noch viele "schwarze Schafe" gibt.
Bei anderen KSQ (auch von MEAN WELL, wie APC 16) ist im Datenblatt die Erfüllung der EN 61347-2-13 angegeben. Dann nehme ich lieber die.
Loong

Fr, 27.09.13, 16:19

Meines Erachtens verrennst du dich hier, und das nicht nur ein bißchen.

Im Datenblatt deines Küchenmixers steht ja auch nicht, daß er die entsprechenden Normen und Vorschriften für elektrische Geräte im Haushalt einhält. Aber von mir aus, chacun à son goût…
MightyBo
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Fr, 27.09.13, 16:27

Kann sein, aber da gehe ich auf Nummer sicher. Ich kann mich nur an die Angaben halten. Die fehlen hier, bei anderen KSQ nicht, das sollte schon zu denken geben. Es ist ja gut das es Alternativen gibt.
In der CE Erklärung des Produktes müssen die für das Produkt angewandten Normen enthalten sein. Die habe ich aber leider nicht.
Loong

Fr, 27.09.13, 17:04

Mich interessiert noch, ob du beim Kauf eines Haushaltsmixers auch darauf achtest, daß im Datenblatt die entsprechenden Angaben gemacht sind.
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stoske
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Fr, 27.09.13, 17:43

Ich finde das ausgesprochen interessant und amüsant dazu. Verstehe aber auch
nicht die Beurteilung des Gefahrenpotentials. Geht es ernsthaft darum volle
Netzspannung innerhalb des Wasser zu haben? Wieso, ganz laienhaft und naiv
gefragt, ist nicht alles im Wasser einfach nur Kleinstspannung? Und alles was
irgendwie gefährlich werden könnte, einfach draussen?
MightyBo
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Fr, 27.09.13, 18:55

@Loong: Zumindest achte ich darauf das das Gerät ein Prüfzeichen Z.B. GS hat. Hier handelt es sich um ein Schwimmteich, in dem die Leds, welche in einem aluminium Gehäuse montiert sind Unter dem Wasserspiegel ist. Ich habe wohl Recht das das Gefahrenpotential ein anderes ist als beim Mixer. Wenn ich Leds in Möbel einbaue mache ich mir auch nicht so viel Gedanken.

@Stoske: es geht darum das die KSQ auf de Primärseite mit 230 V versorgt ist und diese auf Sicherheitskleinsspannung " heruntertransformiert ". Soweit ist alles in Ordnung. Es geht bei dieser Diskusision wie sich die KSQ im Fehlerfall verhält, also z.B.: bei einem elektronischen Bauteilschaden. Je höher der Sicherheitsstandard desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit das im Störfall 230V in den Teich geleitet wird. Für Schwimmbadeinsatz ist unter anderem, aber das gilt für alle Led Anwendungen bei den die Leds oder Kontakte berührbar sind , die EN 61347-1 und -2-13. Deshalb will ich und muss ich sicherstellen das die Bedingung erfüllt ist.
Es ist tatsächlich so das dieser Fall eintreten kann. Das mag bei vielen Anwendungen nicht sicherheitsrelevant sein, hier aber schon.
Wie fühlt sich das an, wenn man in einem Teich badet, in dem ein Kabel von der Steckdose in den Teich geht, dort auf einem Aluminiumkörper montiert ist und das Einzige was einen am Leben hält, ist eine chinesische Elektronik für ein paar Euro bei der die vorgeschriebene Norm laut Datenblatt nicht eingehalten wird. ( gut, etwas übertrieben, schließlich ist ein FI ist auch noch vorhanden ).

Aber die Diskussion finde ich auch amüsant.
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stoske
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Fr, 27.09.13, 19:07

Da kann ich mir in der Tat keinen elektronischen Schaden vorstellen,
der nicht auch immer eine Unterbrechung zur Folge hätte, sehr wohl
aber einen mechanischen. Nun denn, ich habe nicht mal einen Schwimm-
teich (so scharf ich darauf auch wäre). Danke für die nette Erklärung.
MightyBo
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Fr, 27.09.13, 19:23

Doch diese Schäden sind möglich. Deshalb gibt es ja Normen, die diesen Fall im Fokus haben. ich frage mal bei unserer Elektronikentwicklung nach was da an Schäden denkbar wäre.
Ein Schwimmteich ist ein super Sache. Kann ich nur empfehlen.
Loong

Fr, 27.09.13, 20:00

Servus…
MightyBo hat geschrieben:Wie fühlt sich das an, wenn man in einem Teich badet, in dem ein Kabel von der Steckdose in den Teich geht, dort auf einem Aluminiumkörper montiert ist...
Der liegt doch auf Schutzerde, oder etwa nicht?

Ich finde es amüsant, wie du dich hier drehst und wendest und dem Forengastgeber unterstellst, er würde "gleich- oder wechselstromversorgte elektronische Betriebsgeräte für LED-Module" verkaufen, die die einschlägige Norm für ""gleich- oder wechselstromversorgte elektronische Betriebsgeräte für LED-Module" nicht einhalten.

Auch wenn vor 2008 keine explizite Norm dafür existierte, so müssen LED-Netzgeräte vor diesem Datum trotzdem die VDE 700 und die DIN EN 61347-1 einhalten.

Und wenn wir schon dabei sind: Du baust die Unterwasserleuchten doch selbst, zumindest liest sich das so. Schickst du den Selbstbau wenigstens an den TÜV um dir bestätigen zu lassen, daß er die entsprechenden Normen und Vorschriften für unter Wasser betriebene elektrische Geräte einhält?

Ein CE-Zeichen ist übrigens die Druckerschwärze nicht wert. Das verleiht sich der Hersteller bzw. In-Verkehr-Bringer selbst und bringt damit lediglich zum Ausdruck, er sei der Meinung, das Gerät würde die entsprechenden Vorschriften einhalten. Eine Prüfung ist mit dem CE-Zeichen nicht verbunden.

Und deine Sorge um Frau und Kind, die den Küchenmixer in die Hand nehmen, hält sich offensichtlich auch sehr in Grenzen. Im Gegensatz zum Schwimmteich, den du dagegen selber benutzt. Ein Schelm, ... :D
MightyBo
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Fr, 27.09.13, 20:35

Ich bleib dabei, wenn es nicht im Datenblatt steht, dann ist es wahrscheinlich auch nicht so. Jede andere Annahme oder "wird schon so sein" Mentalität wäre fahrlässig.
Natürlich gibt es Vorläufer Normen wie die alte VDE 700. Diese geht jedoch nicht auf die Problematik ein. Dehalb wurden ja die Normen entwickelt.
Es stimmt, das manche CE Erklärungen das Papier nicht wert sind. Dies würde ich den Forenbetreiber jedoch niemals unterstellen. ( Das ist ja genau der Punkt) Es gibt Gott sei Dank ja noch viele seriöse Hersteller die das Ernst nehmen und die Geräte bezüglich der angewandten Normen prüfen und die CE entsprechend ausstellen. Ich möchte nicht in der Haut demjenigen stecken der CE's unterschrieben hat, bei dem Inhalt nicht stimmt. Wenn mal was passieren sollte und die Behörden legen los, na dann gute Nacht.

Bezüglich des Leuctenselbstbau habe ich den TüV Prüfer erzählt was ich mache und er meint alles O.k. Ich sollte jedoch achten das die betreffende Norm eingehalten wird. Für Privatanwendung muss man das ja nicht machen, es soll aber nicht weniger sicher sein.

Nein, der Teich ist nicht an der Schutzerde angeschlossen. ist ja nur aus Folie, Kies und Holz. Jetzt könnte man sagen, dass man ja dann keinen Schlag bekommen kann, jedoch ist die Fläche ziemlich groß, so das keine ausreichende Isolierung gegeben ist.

Vielleicht sollte ich den Mixer noch mal genauer ansehen. Kennst Du da ein Forum wo ich auch alle verrückt machen kann? :wink:
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