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Moderator: T.Hoffmann

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Kev
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O.Mueller
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Di, 14.07.15, 09:09

Hallo Kev, willst du das wirklich ändern ? Ist das ein Showroller ? Ich finde gerade die punktuelle Heckleuchte klasse, an meiner Kawa bleibt die also schön dran. Wermutstropfen : ich sehs beim Fahren nicht. Deshalb würde ich auch keine Notwendigkeit zur Änderung sehen, selbst wenns mir nicht gefiele. Zudem gehe ich davon aus dass du mit einem Umbau die Straßenzulassung verlierst.
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Achim H
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Di, 14.07.15, 09:09

Eventuell kann ich die vorhandenen LEDs gegen die bauformgleiche NSPRR70ASS mit 100° Abstrahlwinkel tauschen

Genaueres kann man erst sagen, wenn die Farbe von der Rückseite der Platine runter ist. Die Leiterbahnen sind nicht erkennbar. Die Widerstandswerte sind nicht erkennbar. Wie die Leds verschaltet wurden ist nicht erkennbar.
diese Platine mit weiteren LEDs ergänzen/erweitern?

Dafür ist zuwenig Platz. Neue Leiterbahnen müssten auch verlegt werden.
Eventuell kann man sich eine neue Platine herstellen/herstellen lassen.

Hinweis:
Jeglicher Umbau der lichttechnischen Einrichtung unterliegt der StVZO. Falls TÜV/Polizei mitbekommt, dass die Rückleuchte umgebaut wurde, können diese das Fahrzeug stilllegen, den Rest des Weges darfst Du dann laufen.
Kev
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O.Mueller
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Di, 14.07.15, 09:40

Das machts nicht legaler, deshalb muss ich mich aus einer Beratung dazu heraushalten. Merkwürdig dass der vom Werk aus scheinbar mit einer trüben Funzel ausgestattet wurde, das finde ich nicht nur erstaunlich sondern recht bedenklich.
Kev
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Borax
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Di, 14.07.15, 11:57

Wenn dann eine neue Platine machen. Prinzipiell würde eine Lochrasterplatine reichen. Wobei dann natürlich jeder sieht, dass es ein Selbstbau ist ;) Ggf. würde ich noch über eine Schutzschaltung (Spule, Transil-Diode + ggf. Spannungsregler - siehe auch: viewtopic.php?p=140988#p140988 ) nachdenken. Die Spannung ist da vmtl. nicht viel besser als bei Autos.
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Romiman
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Di, 14.07.15, 19:35

O.Mueller hat geschrieben:... Merkwürdig dass der vom Werk aus scheinbar mit einer trüben Funzel ausgestattet wurde...
Das war damals (also dieses Modell neu rauskam) Stand der Technik. Zweitaktmotor, womöglich noch direkt Zündstrom ohne Batterie, das ergibt im Leerlauf tatsächlich Teelicht-Leuchtkraft.
Spätestens hier kommt man also an einen Punkt, wo man mit einem ausreichend lichtstarken LED-Rück-/Bremslicht einen Sicherheitsgewinn erzielt, der das eigentliche Verbot (und den möglichen Ärger dadurch) überwiegt.
Ich sehe hier auch nur die Möglichkeit, eine neue Platine anzufertigen (den Umriss hast Du ja), und diese so dicht an dicht zu bestücken wie möglich. Aufgrund der starken Spannungsschwankungen sei hier der Einsatz von Konstantstromquellen angeraten. (Ich kenne hierzu allerdings keine Schaltung, die 2 Helligkeitsstufen ermöglicht.) Alternative wäre also, die LEDs aufzuteilen. Einen Teil (zB. 4 von 20)nur als Rücklicht*, den Rest als Bremslicht.
Wobei, vollflächig wird es wegen der Schrauben eh nicht leuchten können.

Hier kommen noch parallel weiße LEDs fürs Kennzeichen hinzu. Ich würde warmweiße empfehlen, das paßt besser zur klassischen Vespa.
Gerd12
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Di, 14.07.15, 20:21

Serienmäßig (Honda CB1000R) ist es so. Es sind 12 Led verbaut, jeweils 3 Stk. in Reihe. Als Rücklicht wird jede Reihe mit 30mA, als Stopplicht mit 120mA bestromt.

Erreicht wird dies durch unterschiedliche Widerstände, wobei der Widerstand für den höheren Strom durch einen Transistor zugeschaltet wird. Die Streuung des Lichts wird durch die Gestaltung des Rücklichtglases erreicht. Ich denke, mit einem satinierten Glas kann man auch einiges ausgleichen. Was an Durchlässigkeit verloren geht, kann man ja durch etwas höherem Strom kompensieren.

In Bezug auf die Zulassung wurde ja schon etwas gesagt.
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